Die Zielgruppe
Wer kann die Berufsausbildung gemäß § 8b BAG in Anspruch nehmen?
Personen ...
- ...mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit.
- ...mit negativem oder ohne Abschluss der Hauptschule / der Neuen Mittelschule.
- ...mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes.
- ...mit persönlichen Vermittlungshindernissen.
Vor jeder Berufsausbildung gemäß § 8b BAG bedarf es einer Abklärung durch das Jugendcoaching JuCo