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Die Zielgruppe

Wer kann die Berufsausbildung gemäß § 8b BAG in Anspruch nehmen?

 

Personen ...

 

  • ...mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit.
  • ...mit negativem oder ohne Abschluss der Hauptschule / der Neuen Mittelschule.
  • ...mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes.
  • ...mit persönlichen Vermittlungshindernissen.

 

Vor jeder Berufsausbildung gemäß § 8b BAG bedarf es einer Abklärung durch das Jugendcoaching  JuCo