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autArKerie

autArKerie by autArK

Reinkommen – entspannen – schmökern & genießen

Willkommen in der autArKerie - einem Inklusiven Kleinunternehmen von autArK. Ein einzigartiges Beschäftigungsprojekt - geführt als Bistro und Hofladen - im Herzen der Villacher Innenstadt!  Tauchen Sie ein, in eine Welt voller Geschmack und Herzlichkeit, wo Frische, Handwerkskunst und der Mensch im Mittelpunkt stehen.

 

„Wir lieben Vielfalt. Wir leben Inklusion.“

 

 

autArKerie
Bahnhofstraße 15
9500 Villach
Telefon: 0676 90 155 15
E-Mail: autarkerie@autark.co.at

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag  8:00 bis 12:00 Uhr

 

Bistro

Genießen Sie in der autArKerie ausgewählte Köstlichkeiten, zubereitet mit regionalen Zutaten höchster Qualität. Steigen Sie aus dem Alltag aus und gönnen Sie sich einen gemütlichen Moment in unserem Bistro. Von der gesunden Jause über gschmackige Snacks bis hin zu süßen Leckereien, erwarten Sie jede Menge Gaumenfreuden – auch zum Mitnehmen.

 

Was das Bistro außerdem noch so besonders macht?
Das sind unsere engagierten Mitarbeiter*innen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten, die mit großer Leidenschaft und Hingabe dafür sorgen, dass Ihr Besuch zu einem unvergesslichen Erlebnis wird.

Hofladen

Im Hofladen der autArKerie können Sie Kreatives und G‘schmackiges aus den „besonders Läden“ von autArK, sowie Produkte ausgewählter regionaler Unternehmen erwerben. So leisten wir unseren Beitrag, heimische Produzent*innen zu unterstützen und unsere Wirtschaft zu stärken. Bei uns können Sie einfach, entspannt und mit guten Gewissen einkaufen.

 

Regionalität und Nachhaltigkeit sind bei uns gelebter Alltag.“

 

 

 

besonders Laden von autArK

Im besonders Laden finden Sie unterschiedliche Produkte, die mit Herz gestaltet und hergestellt wurden. Von liebevoll gestalteten Töpferwaren bis hin zu kunstvoll genähten Textilien - entdecken Sie in der autArKerie kleine Schätze, produziert mit Hingabe und Kreativität.

 

Jedes Stück erzählt seine eigene Geschichte und ist ein Unikat, frei nach unserer Vision: „Es ist normal, verschieden zu sein.

 

Auch Schmankerln aus der Produktlinie besonders & g‘schmackig“ - angebaut, geerntet und veredelt im autArK Stadtgarten in Klagenfurt, erhalten Sie hier. So etwa raffiniert eingelegtes Gemüse, delikate
Chutneys oder hausgemachte Fruchtaufstriche –- genussvolle Momente inklusive.

 

 

„Alle Menschen haben Fähigkeiten – wir fördern besondere Talente.“

Ein „normaler“ Arbeitsplatz

Ist es für Sie normal, dass Sie für Ihre Arbeit ein Gehalt beziehen? Dass Sie Pensionsversichert sind? Dass Sie Urlaubsanspruch haben? Ihre Antwort lautet wohl: Ja. Für ungefähr 28.000 Menschen mit Behinderungen in Österreich ist das nicht Normalität. Sie erhalten in Tages- und Beschäftigungsstrukturen - im Volksmund auch Behindertenwerkstätten genannt - statt eines regulären Gehalts lediglich ein Taschengeld.

 

Ein Gehalt zu beziehen bedeutet finanzielle Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Und es bedeutet, Wertschätzung für geleistete Arbeit zu erfahren. Bezahlte Arbeit ist ein wesentlicher Faktor, um selbstbestimmt leben zu können.

Pionier seit über 20 Jahren

Deshalb beschäftigt autArK bereits seit rund 20 Jahren Menschen mit Behinderungen. In den Erwerbsarbeitsmodellen „ChancenForum“, „Inklusive Kleinunternehmen“, den „autArK Leasingteams“ und im „Pilotprojekt Lehre“ haben ca. 220 Menschen mit Behinderungen ein Dienst- oder Lehrverhältnis bei autArK.

 

„In der autArKerie finden Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz mit Rahmenbedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Sie sind in Teilzeitbeschäftigungen angestellt, mit allen Vorteilen, die das mit sich bringt, und erhalten nicht nur ein Taschengeld.“

Hierzu zählen auch die Mitarbeiter*innen der autArKerie. Damit leistet autArK gemeinsam mit dem Land Kärnten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Rechts auf Arbeit laut Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

„Darauf sind wir stolz und dies werden wir auch weiterhin konsequent umsetzen.“

Was besagt der Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention?

Das "Recht auf Arbeit gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention" bezieht sich auf den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, in die Arbeitswelt integriert zu werden, das heißt gleiche Chancen auf Beschäftigung zu bekommen wie Menschen ohne Behinderungen. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Vertragsstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einem offenen, integrativen und inklusiven Arbeitsmarkt haben, und dass sie nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden, sondern gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und angemessene Arbeitsbedingungen erhalten.

 

Wir schaffen seit über 20 Jahren die entsprechenden Bedingungen in Kärnten, um dies für unsere Klient*innen und Mitarbeiter*innen bestmöglich gewährleisten zu können.

 

Mehr Infos unter:  https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html

Was bedeutet Inklusion?

 

Inklusion bedeutet, eine Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch, unabhängig von seinen individuellen Herausforderungen, an allen Aspekten des Lebens vollständig teilhaben kann. Es geht darum, eine Umgebung der Akzeptanz und des Respekts zu schaffen, in der jede*r Einzelne ihr bzw. sein volles Potenzial entfalten kann.

 

 „Indem wir soziale Barrieren abbauen und Vielfalt leben, schaffen wir eine Welt in der sich jeder Mensch willkommen fühlt.“