Die Selbstvertretung kann in 3 Bereichen bei autArK mitreden:
Die Selbstvertretung hat Aufgaben und Rechte.
Diese Aufgaben und Rechte hat die Selbstvertretung aufgeschrieben.
Dort steht, wie die Selbstvertretung bei der Arbeit, Qualifizierung und Beschäftigung und beim Wohnen mitreden kann.
Die Beschäftigten und die Bewohnenden erhalten dadurch noch mehr Möglichkeiten, wie sie mitbestimmen, mitdenken und mitentscheiden können.
Sie sollen so bei der Arbeit und im Privat‑Leben selbstbestimmter handeln können.
Bereich Arbeit, Qualifizierung und Beschäftigung
In diesem Bereich nennen wir die Klientinnen und Klienten Beschäftigte.
Der Bereich Arbeit, Qualifizierung und Beschäftigung hat 5 Standorte mit einer Selbstvertretung im Standort:
Bereich Tages-Stätten, Menschen im Alter und Pflege
Bereich Wohnen
In diesem Bereich nennen wir die Klientinnen und Klienten Bewohnende.
Der Bereich Wohnen hat 12 Standorte mit einer Selbstvertretung im Standort: