Fachkonferenz anlässlich 20 Jahre autArK
„War es gestern,
vorgestern oder
im vierten Stock?“
Berufliche Integration von Menschen
mit hohem Unterstützungsbedarf
im Wandel der Zeit
23. März 2017
Stift St. Georgen/Längsee
08.00 bis 17.00 Uhr
INTRO
In der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Artikel 27 das „Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“
genannt. In der 20 Jahre autArK Fachkonferenz werden bestehende Best-Practice-Beispiele präsentiert und berufliche Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Wandel der Zeit aufgezeigt. Es soll nach neuen, landesübergreifenden Möglichkeiten gesucht und eine gemeinsame Grundsatzerklärung verabschiedet werden.
EHRENSCHUTZ
Sozialminister Alois Stöger
Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
LHStv. Dr. Beate Prettner – Sozial- und Gesundheitsreferentin Kärnten
Umfassende Barrierefreiheit ist gewährleistet.
Die Anmeldung über fachkonferenz@autark.co.at ist ab sofort möglich.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
INFORMATIONEN ZUR FACH-KONFERENZ
autArK feiert im Jahr 2017 sein 20jähriges Bestehen. Inzwischen kann auf 20 Jahre erfolgreiche Entwicklung unterschiedlicher Dienstleistungen für Menschen mit Benachteiligungen und/oder Behinderungen zurückgeblickt werden.
Die anfänglichen Zielsetzungen wurden in den Grundzügen erreicht. Die von autArK in Kärnten aufgebauten Dienstleistungen sind zu einem fixen Standard in der Angebotslandschaft geworden. Trotzdem gibt es aktuell eine Tendenz bei der der Eindruck entsteht, Ähnliches in gleicher Weise in den Anfangszeiten autArKs schon einmal erlebt zu haben. So steigt zum Beispiel nachweisbar österreichweit die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die zwar arbeiten wollen jedoch für arbeitsunfähig erklärt wurden und so keine oder kaum Aussicht auf einen Job haben. In vielen Fällen arbeitet dieser Personenkreis mangels Alternativen in Behindertenwerkstätten, bekommt anstelle eines Lohns nur ein Taschengeld, hat keine eigene Sozialversicherung und erwirbt dadurch auch keinen Anspruch auf eine Alterspension. Er ist dadurch sozioökonomisch schlechter gestellt und häufiger von Armut betroffen. Und dies trotz des Inkrafttretens der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, in welcher die Vertragsstaaten „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ anerkennen, was „das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen…“ beinhaltet.
Eine der Kernkompetenzen autArKs ist die berufliche Integration auch von und für Menschen mit Behinderungen die als unvermittelbar gelten.
Das 20-Jahr-Jubiläum nehmen wir aus diesem Grund zum Anlass eine Fach-Konferenz unter dem Titel „War es gestern, vorgestern oder im vierten Stock“ zu veranstalten. Mit diesem vielleicht irritierenden und in seiner Logik verquerten Titel (frei nach Karl Valentin) bei welchem so quasi Raum und Zeit vermischt werden, wollen wir speziell auf das Thema „Berufliche Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Wandel der Zeit“ Bezug nehmen. Einerseits werden wir der Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen das Recht und Bedürfnis nach fairer Arbeit von der man auch vernünftig leben kann haben, Raum geben. Andererseits werden wir das Thema in seiner zeitlichen Dimension bezüglich der Fortschritte in den letzten zwei Jahrzehnten ansehen.
ZIELE DER FACHKONFERENZ
Sensibilisierung, dass auch Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Arbeit haben
Standortbestimmung
Abbau von Barrieren
Übersicht zu „best practice“
Beitrag zur De-Institutionalisierung
Beitrag zur De-Institutionalisierung
Von „good practice“ zu „next practice“
Initialzündung zur Weiterführung des Themas
Verabschiedung einer „Grundsatzerklärung zur beruflichen Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“
Programm Vormittag
8.00 | Registrierung |
|
8.30 | Begrüßung |
|
9.00 | Themenblock I
| Aktuelle Situation und rechtliche Herausforderungen |
9.00 | Dr. Erwin Buchinger Behindertenanwalt | Die aktuelle Situation von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Bezug auf die berufliche Integration aus Sicht der Behindertenanwaltschaft |
9.30 | Iris Kopera Peerberaterin Mag. Johannes Simetsberger MSc Diversity Management: Beauftragter für physische und psychische Fähigkeiten (AMS Wien) |
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Erwerbsfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
|
10.00 | DSAin Mag.a (FH) Ingrid Hofer Arbeitskreis Rückversicherung | Rückversicherung beim Scheitern eines Arbeitsversuches |
10.30 | Pause |
|
11.00 | Themenblock II | Die UN-BRK und ihre Umsetzung im Kontext von >Arbeit und Beschäftigung< auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene. |
11.00 | Franz Wolfmayr ehem. Geschäftsführer Chance B ehem. Präs. EASPD
| Die UN-BRK – bisherige Effekte und Zukunftsvisionen von >Arbeit und Beschäftigung< auf europäischer Ebene |
11.30 | Dr. Hansjörg Hofer Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz | Der Nationale Aktionsplan – bisherige Effekte und Zukunftsvisionen im Bereich >Arbeit und Beschäftigung< in Österreich |
12.00 | Mag.a Sigrid Samm Projektleiterin Kärntner Landesetappenplan (LEP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt der Kärntner Landesregierung | Der Landesetappenplan – bisherige Effekte und Zukunftsvisionen im Bereich >Arbeit und Beschäftigung< in Kärnten |
12.30 | Mittagspause |
|
Programm Nachmittag
13.30 | Themenblock III | Konzepte und Strategien zur beruflichen Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Erwerbsarbeit |
13.30 | HR Dr. Günther Schuster Amtsleiter des Sozialministeriumservice | Supported Employment und NEBA als Erfolgsmodelle in der beruflichen Integration |
14.00 | Mag. (FH) Markus Neuherz GF dabei austria | Erfahrungen und Erkenntnisse aus erfolgreichen Projekten zur beruflichen Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf |
14.30 | Mag.a Eva Skergeth-Lopič GF der Chance B Firmengruppe | Die Deklaration von Gleisdorf „Chancenlos trotz Chancengleichheit“ –wie gebündeltes Expertenwissen die Rahmenbedingungen verbessern kann |
15.00 | Pause
|
|
15.30 | Themenblock IV | Erkenntnisse des Tages und Maßnahmen für zukünftige Entwicklungen
|
15.30 | Andreas Jesse MBA GF autArK | Resümee zum Tag zusammengefasst in einer Grundsatzerklärung
|
15.45 | Blitzlicht-Interviews | Die Grundsatzerklärung und deren Realisierungsmöglichkeiten |
16.45 | Verabschiedung der Grundsatzerklärung und Schlussworte |
|
17.00 | Ende der Fach-Konferenz
|
|
ANMELDUNG
ANMELDUNGEN werden ab sofort unter
0463/59 72 63 bzw. ab 07. Feber bis zum 13. März
auch unter fachkonferenz@autark.co.at
entgegengenommen.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 250 Personen beschränkt.
Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt.
Nach Erreichen der Maximalteilnehmerinnen- / Maximalteilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt.
Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, uns dies zeitnah mitzuteilen.
Hinweis
Während der Veranstaltung werden Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen gemacht. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie uns dies bei der Registrierung zu Beginn der Fach-Konferenz mitzuteilen.
Nächtigungsmöglichkeiten
Stift St. Georgen am Längsee (Schlossallee 6, 9313 St. Georgen am Längsee, Tel.: 04213 / 2046, E-Mail: office@stift-stgeorgen.at, Internet: www.stift-stgeorgen.at)
Tourismusverband – Längsee-Hochosterwitz (Tel.: 04213 / 4192-0, Hauptplatz 23, 9300 St. Veit an der Glan, E-Mail: info@laengsee.net, Internet: http://www.laengsee.net)
Downloadbereich
Einige Tage vor Veranstaltungsbeginn werden sämtliche Konferenzunterlagen zum Download auf der autArK-Homepage unter www.autark.co.at/fachkonferenz/ zur Verfügung gestellt.
Programmänderungen
Etwaige Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor.